Landes-Technologieförderung „ E “ Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen

Wenn Sie Veranstaltungen durchführen, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Veranstaltungen durchführen, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung und Durchführung von

  • Durchführung und Vorbereitung nationaler und internationaler Veranstaltungsformate, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken
  • Es werden Zuwendungen für Veranstaltungen in Sachsen gewährt, die den sächsischen Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalgebenden erleichtern und nationale und internationale Kapitalgebende auf den Freistaat Sachsen aufmerksam machen sollen.
  • Zuwendungen für internationale Veranstaltungen dienen außerdem dem Zweck, die Sichtbarkeit des Technologiestandorts Sachsen zu erhöhen.
  • Gegenstand der Förderung sind innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungsformate wie Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Veranstaltungen, die der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft dienen.

Folgende Ausgaben sind förderfähig

  • Personalausgaben/-kosten zur Erstellung der Feinkonzeption, für Organisation, Umsetzung und Dokumentation von Veranstaltungen
  • Sachausgaben/-kosten zur Erstellung der Feinkonzeption, für Organisation, Umsetzung und Dokumentation von Veranstaltungen
  • Eine Förderung entfällt, wenn für dasselbe Vorhaben vom Antragstellerinnen und Antragsstellern die zuwendungsfähigen Ausgaben mit öffentlichen Mitteln aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 60.000 EUR pro Veranstaltung.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen,
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrieforschungseinrichtungen, Verbände oder
  • sonstige Organisationen der Wirtschaft.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Veranstaltungen im Freistaat Sachsen durchführen.
  • Sie müssen sich verpflichten, den Zuschussbedarf durch eigene Einnahmen wie Teilnahmegebühren oder Sponsoring zu reduzieren.

Antragsverfahren

Die Interessenten und Interessentinnen können jederzeit Projektskizzen bei der SAB einreichen. Die SAB trifft in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zunächst eine Vorauswahl anhand der eingereichten Projektskizzen. Die Skizzen werden insbesondere nach dem Bezug zur Richtlinie und der innovations- und technologiepolitischen Bedeutung des Veranstaltungsthemas für die sächsische Wirtschaft und den Freistaat Sachsen beurteilt. Die SAB behält sich vor, einzelne Interessent:innen zur Präsentation ihrer Vorschläge einzuladen. Die SAB teilt das Auswahlergebnis schriftlich mit.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.