Ländliche Weiterbildung

Wenn Sie Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs durchführen oder an solchen teilnehmen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss des Landes bekommen.

Wenn Sie Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs durchführen oder an solchen teilnehmen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss des Landes bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Durchführung und dem Besuch von praktischen Lehrgängen, Seminaren und Vortragsveranstaltungen im ländlichen Raum.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Wenn Sie eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen, beträgt die Höhe des Zuschusses EUR 12,00 je voller Stunde. Bei Veranstaltungen mit regionalem oder landesweitem Charakter können Sie auf Antrag bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bekommen.

Wenn Sie an praktischen Lehrgängen und Seminaren teilnehmen, bekommen Sie Zuschüsse zu den Fahrtkosten sowie den Kosten für Verpflegung und Unterkunft bei einer Dauer von mindestens 6 Stunden pro Tag in Höhe von EUR 6,00 täglich, bei Notwendigkeit der Übernachtung außerhalb des Wohnorts in Höhe von EUR 12,00 täglich. Zuschüsse unter EUR 20,00 je Teilnehmerin und Teilnehmer werden nicht bewilligt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.

Bei Förderung der Teilnehmenden muss der Antrag von der jeweiligen Bildungseinrichtung gestellt werden.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Verbände und Institutionen, deren Zweck die Förderung der Weiterbildung auf dem Lande ist, sowie
  • Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Bildungseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Verband oder Institution dürfen Sie nicht als Einrichtung oder als Mitglied einer Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz oder dem Jugendbildungsgesetz anerkannt sein oder gefördert werden.
  • Als Teilnehmerin und Teilnehmer besitzen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder können eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen. Außerdem liegt Ihr Wohnsitz in Baden-Württemberg und Sie beziehen den Haupt-, Zu- oder Nebenerwerb aus Berufen der Landwirtschaft.
  • Wenn Sie als Teilnehmerin und Teilnehmer Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die Weiterbildungsmaßnahmen fördern vorwiegend das fachliche Wissen und Können der Teilnehmenden oder dienen dem besseren Verständnis agrarwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder anderer relevanter Fragen beziehungsweise Themen des ländlichen Raumes.
  • Praktische Lehrgänge sowie Seminare müssen einen Zeitumfang von mindestens 12 Stunden haben. Normalerweise müssen mindestens 10 Personen an der Maßnahme teilnehmen, bei einer Vortragsveranstaltung mindestens 12 Personen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.