Wenn Sie ein Vorhaben im Bereich Film oder Medien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Die nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH unterstützt Sie bei Vorhaben, die die audiovisuell geprägte Kulturwirtschaft in Niedersachsen und Bremen quantitativ und qualitativ stärken und weiterentwickeln.
Sie erhalten die Förderung für
- Stoff- und Projektentwicklung,
- Produktion,
- Verleih, Vertrieb, Verbreitung, Untertitelung und Audiodeskription,
- Abspiel und Präsentation – insbesondere Veranstaltungen und Festivals,
- Investitionen,
- Ausbildungsmaßnahmen und Beratungsdienstleistungen,
- Preise, Stipendien, Prämien,
- audiovisuelle Projekte, auch solche mit interaktiven digitalen Inhalten (Interactive Digital Content Funding),
- sonstige Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welches Vorhaben Sie planen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zuerst online über das Antragsportal und dann schriftlich an die nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH.
Wer antragsberechtigt ist
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Autorinnen und Autoren,
- Produzentinnen und Produzenten und Entwicklerinnen und Entwickler,
- Verleih- und Vertriebsunternehmen,
- Veranstalterinnen und Veranstalter von Filmpräsentationen,
- Unternehmen, Vereine und Organisationen als Veranstalterin beziehungsweise Veranstalter von Weiterbildungen,
- kleine und mittlere Unternehmen.
Die geförderten Maßnahmen müssen einen kulturwirtschaftlichen Effekt erwarten lassen.
Nicht gefördert werden
- öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten,
- private Rundfunkveranstalter,
- zum Fördermittelaufkommen beitragende Gesellschafter/Partner der nordmedia.