Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren

Wenn Sie in Ihrer Kulturinitiative oder in Ihrem soziokulturellem Zentrum in Baden-Württemberg finanzielle Unterstützung bei Ihren kulturellen und gesellschaftspolitischen Projekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in Ihrer Kulturinitiative oder in Ihrem soziokulturellem Zentrum in Baden-Württemberg finanzielle Unterstützung bei Ihren kulturellen und gesellschaftspolitischen Projekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kulturinitiative und soziokulturelles Zentrum in Ihrer kulturellen Arbeit.

Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte:

  • die laufende Programmarbeit im Rahmen einer institutionellen Förderung sowie
  • Projekte, Ausstattungsmaßnahmen und Baumaßnahmen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Förderjahr maximal 350.000 EUR für eine Kulturinitiative oder ein soziokulturelles Zentrum.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in privater, freier und unabhängiger Trägerschaft, die gemeinnützig tätig sind.

Bei Baumaßnahmen sind Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in privater Trägerschaft, die gemeinnützig tätig sind, sowie Kommunen und Dritte förderfähig, die Baumaßnahmen zugunsten einer Kulturinitiative oder eines soziokulturellen Zentrums im Einvernehmen mit der Sitzkommune durchführen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren müssen

  • eine mindestens dreijährige Tätigkeit in Baden-Württemberg nachweisen,
  • ein regelmäßiges, spartenübergreifendes, für die Öffentlichkeit bestimmtes Programm unter Einbeziehung von Eigenveranstaltungen anbieten sowie
  • eine finanzielle Förderung durch die Gemeinde oder den Landkreis aus dem Kulturhaushalt erhalten.

Bei soziokulturellen Projekten muss es sich um zeitlich befristete künstlerische und kulturelle Aktivitäten handeln.

Die kommunale Beteiligung an der geplanten Maßnahme muss mindestens die doppelte Höhe der Landesförderung betragen, bei Ausstattungsmaßnahmen mindestens die gleiche Höhe.

Ihr Vorhaben darf ohne die Landeszuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang verwirklicht werden können.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.