Kooperationen im Naturschutz

Wenn Sie die Trägerschaft von Kooperationsverbindungen im Bereich Naturschutz, Landwirtschaft oder im kommunalen Bereich übernommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Wenn Sie die Trägerschaft von Kooperationsverbindungen im Bereich Naturschutz, Landwirtschaft oder im kommunalen Bereich übernommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kooperationen zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft, dem kommunalen Bereich und anderen bei der Umsetzung des zusammenhängenden ökologischen Netzes NATURA 2000.

Sie erhalten die Förderung für Organisation, Koordinierung, Maßnahmeninitiierung und -begleitung im Rahmen des Gebietsmanagements sowie der Umsetzung der EU-, Bundes- und der Landesbiodiversitätsstrategie („Kurs Natur 2030“).

Gefördert werden vor allem

  • die gebietsspezifische Erarbeitung von Konzepten (gegebenenfalls in Verbindung mit den sich aus der Wasserrahmenrichtlinie ergebenden Erfordernissen),
  • die Abstimmung beziehungsweise Kooperation der Projektumsetzung mit allen relevanten Fachbehörden/Facheinrichtungen und Interessengruppen,
  • die Umsetzung und Koordinierung der im Konzept erarbeiteten Maßnahmen (Flächensicherung/Entwicklungs- und Begleitmaßnahmen),
  • die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der entwickelten Konzepte, Flächenmanagement,
  • die Information, Beratung und Aktivierung der Bevölkerung sowie
  • begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung.

Darüber hinaus sind Beratungen zu nachhaltigen Landnutzungsformen förderfähig, die speziell auf den Schutz von Lebensräumen, Arten und der biologischen Vielfalt insgesamt ausgerichtet sind.

Außerdem können Sie die Förderung für Personalkosten, Miete und gegebenenfalls Ausgaben für eine Ersteinrichtung der Geschäftsstelle bekommen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung hängt vom Einzelfall ab. Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Sie können die Förderung für einen Zeitraum von 5 Jahren beantragen und auch Folgeanträge stellen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Sie als juristische Person des öffentlichen oder des privaten Rechts, wenn Sie den Vorsitz in einem regionalen Zusammenschluss oder einer regionalen Kooperation im Naturschutz übernommen haben und damit Projektträger sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen zur Übernahme der Aufgaben einer Lokalen Aktion bereit sein.
  • Weiterhin müssen Sie die Umsetzung des Naturschutzes in Ihrer Satzung verankert haben.
  • Die Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen des Gebietsmanagements muss mit den bereits vorhandenen oder beabsichtigten Strukturen abgestimmt werden.
  • Sie müssen sich außerdem mit den vorhandenen Institutionen vernetzen und koordinieren. Diesen Abstimmungsprozess müssen Sie dokumentieren.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.