Konsortialkredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Wohnungsbauunternehmen in Rheinland-Pfalz Kapital zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmittel oder Avalrahmen benötigen, kann sich die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter bestimmten Voraussetzungen an einem Kreditkonsortium beteiligen.

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Fördergeber

Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Wohnungsbauunternehmen in Rheinland-Pfalz Kapital zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmittel oder Avalrahmen benötigen, kann sich die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter bestimmten Voraussetzungen an einem Kreditkonsortium beteiligen.

Was gefördert wird

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Wohnungsbauunternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Finanzierung von strukturpolitisch bedeutsamen Vorhaben mit Konsortialkrediten.

Sie können mit dem Konsortialkredit insbesondere folgende Projekte mitfinanzieren:

  • beschäftigungsintensive, innovative Vorhaben,
  • Digitalisierungsprojekte sowie
  • die Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum.

Sie bekommen den Konsortialkredit zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmittel und Avalrahmen.

Der Finanzierungsanteil der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz beträgt maximal 50 Prozent des Gesamtdarlehensbetrags. Dabei darf die maximale Beteiligungsquote der ISB nicht höher sein als die Quote eines anderen Konsorten.

Die Laufzeit des Konsortialkredites beträgt normalerweise bis zu 10 Jahre, bei Baumaßnahmen normalerweise bis zu 20 Jahre und bei Schaffung von Wohnraum bis zu 25 Jahre.

Anträge sind von den Banken formlos bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) einzureichen.

Wer antragsberechtigt ist

Kreditnehmende sind

  • Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz,
  • Wohnungsbauunternehmen, die Wohnraum in Rheinland-Pfalz schaffen oder modernisieren.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz beteiligt sich grundsätzlich nur an einem offengelegten Innenkonsortium (Variante A) oder als Schuldscheinnehmerin im Rahmen einer von 3. Seite initiierten Schuldscheinemission (Variante B). An der Konsortialfinanzierung beziehungsweise Schuldscheinfinanzierung muss sich mindestens eine weitere Partnerin oder ein weiterer Partner beteiligen. Die ISB steht nur als Konsortialpartner zur Verfügung und übernimmt keine Konsortialführerschaft.
  • Die Bonitäts- und Risikoanalyse des Konsortialführers (bei Variante A) und der ISB (bei Variante A und B) muss eine Darlehensgewährung rechtfertigen.
  • Das Rating der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers darf eine durchschnittliche 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 2,00 Prozent nicht überschreiten (= ISB Ratingnote 9 nach DSGV).

Von der Förderung ausgeschlossen sind Konsortialkredite für Sanierungsfälle oder für Unternehmen in Schwierigkeiten.

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