Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)

Wenn Sie sich als Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger weiterqualifizieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie sich als Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger weiterqualifizieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für Solo-Selbstständige einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen. Unterstützt werden Solo-Selbstständige, die entweder allein arbeiten oder maximal eine Vollzeitkraft (oder entsprechend mehrere Teilzeitkräfte) beschäftigen..

Gefördert werden Maßnahmen, die sich gezielt am Qualifizierungsbedarf der teilnehmenden Solo-Selbstständigen orientieren.

  • Anlaufstellen sind bundesweit verteilt und zielgruppenspezifisch ausgerichtet. Solo-Selbstständige können sich in einem Erstgespräch über die Förderbedingungen informieren. Gemeinsam mit den Solo-Selbstständigen wird der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf bestimmt. Anschließend wird für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ein Qualifizierungsscheck ausgestellt.
  • Gefördert werden berufliche Qualifizierungen beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Maßnahme und Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:

  • für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben,
  • für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben.

Der Zuschuss beträgt:

  • maximal 90 % der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel).
  • maximal 4.500 EUR (netto).

Zu Beginn des Antragsverfahrens wenden Sie sich an eine der kooperierenden Anlaufstellen zu einem kostenlosen Erstgespräch über die Programminhalte und Förderbedingungen. Nach einem kostenlosen Erstgespräch stellt die Anlaufstelle Ihnen als Solo-Selbstständiger oder Solo-Selbstständigem einen Qualifizierungsscheck für die konkrete Qualifizierungsmaßnahme aus. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz und üben Ihre Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus.
  • Zum Zeitpunkt der Scheckvergabe bestehen Sie seit mindestens 2 Jahren am Markt.
  • Sie als gewerbliche und/oder freiberufliche Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger haben maximal eine Person in Vollzeit (oder entsprechend mehrere Teilzeitkräfte) angestellt.
  • Sie betreiben Ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb.

Antragsverfahren

Solo-Selbstständige müssen sich für eine Förderung zunächst an eine kooperierende Anlaufstelle wenden, wo in einem kostenlosen Erstgespräch ihr Qualifizierungsbedarf geprüft wird. Bei positiver Bewertung stellt die Anlaufstelle einen Qualifizierungsscheck aus, mit dem die Qualifizierungsmaßnahme innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden muss, bevor die Erstattung der Kosten durch die DRV KBS nach Einreichung der erforderlichen Nachweisdokumente erfolgt.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.