Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit

Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt Vorhaben im Bereich der Migrationsarbeit umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt Vorhaben im Bereich der Migrationsarbeit umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Aufnahme und Integration von Zugewanderten.

Sie erhalten eine Förderung für diese Maßnahmen:

  • Einrichtung und Betrieb von Stellen für Migration, denen die Koordinierung der Aufnahme und Betreuung von Zuwanderinnen und Zuwanderern sowie die Organisation der kommunalen Integrationsarbeit zugeordnet sind (Koordinierungsstellen Migration) sowie
  • ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Integrationsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei je Personalstelle und Haushaltsjahr bis zu EUR 56.340, maximal aber EUR 112.680 je Antragstellerin oder Antragsteller und Haushaltsjahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Koordinierungsstelle, die gefördert wird, muss vor allem die folgenden Aufgaben erfüllen:
    • Aufbau eines lokalen Netzwerkes für Integration,
    • Koordinierung der Erstbetreuungs- und Integrationsangebote vor Ort,
    • Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung eines Integrationskonzeptes des Landkreises oder der kreisfreien Stadt,
    • Mitwirkung bei der Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung von Unterbringungskonzepten,
    • Öffentlichkeitsarbeit.
  • Sie müssen die festgelegten konkreten Ziele sowie die Arbeitsplatzbeschreibungen der zu schaffenden Personalstellen genau bezeichnen.
  • Sie müssen Kosten- und Finanzierungspläne für den gesamten beantragten Förderzeitraum vorlegen.
  • Sie müssen zeigen, ob und wie die Maßnahme fortgesetzt werden soll, wenn die Landesförderung ausläuft.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.