Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen und Finanzierungsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung als Kombination von Bürgschaft und Beteiligung erhalten.
Was gefördert wird
Die Bürgschaftsbank Hessen und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen unterstützen Sie als kleines und mittleres Unternehmen sowie Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe durch kombinierte Bürgschaften und Beteiligungen zur Liquiditätssicherung und zur Finanzierung betrieblicher Investitionen.
Sie erhalten die Förderung als Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung.
Das Finanzierungsvolumen beträgt zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000 EUR. 3 Viertel davon entfallen auf einen mit bis zu 80 Prozent verbürgten Hausbankkredit und 1 Viertel entfällt auf eine stille Beteiligung.
Die Gesamtlaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre, die Laufzeit für Betriebsmitteldarlehen beträgt normalerweise 5 Jahre.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens entweder über Ihre Hausbank oder direkt an die Bürgschaftsbank Hessen GmbH.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und
- Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihren Sitz in Hessen haben oder in Hessen investieren.
- Sie müssen einen aussagekräftigen Geschäftsplan vorlegen und mindestens 2 Jahresabschlüsse vorweisen können.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite und Umschuldungskredite.