Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“

Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze durch Aufstockung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen zum flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete, um die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergibt (Wirtschaftlichkeitslückenförderung), sowie
  • die Errichtung passiver Infrastrukturen (zum Beispiel Glasfaserstrecken), die durch privatwirtschaftliche Netzbetreiber genutzt werden (Betreibermodell).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je Gemeinde grundsätzlich 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Gemeinden und Gemeinden bei Vorliegen einer genehmigten Verringerung der allgemeinen Rücklage ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte an die zuständige Bezirksregierung.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaften, insbesondere Gemeinden sowie rechtlich selbstständige Bezirke in Städten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft als Erstempfänger. Sie geben die Fördermittel an privatwirtschaftliche Auftragnehmer (Letztempfänger) weiter.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Es muss ein Zuwendungsbescheid für eine Förderung nach dem Programm zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vorliegen.
  • Bitte beachten Sie die Voraussetzungen des Bundesprogramms.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Planungs- und Beratungsleistungen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.