Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt Kommunen und andere regionale Akteure und Akteurinnen in den drei großen deutschen Kohleregionen bei der Umsetzung von Modellvorhaben zur ökologischen Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Teilhabe.
Was gefördert wird
Ziel des Förderprogramms Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen) des BMUKN ist es, die verschiedenen Akteurinnen und Akteure in den Braunkohleregionen bei der Bewältigung des Strukturwandels und der Umsetzung von mehr Nachhaltigkeit in den Kommunen zu unterstützen und zu vernetzen, sodass die Erfahrungen aus den geförderten Modellvorhaben auch anderen Strukturwandelregionen zugutekommen.
Ein ökologisch nachhaltiger Strukturwandel kann insbesondere dann gelingen, wenn die Ideen und der Gestaltungswille aus den Regionen selbst kommen. Der Schwerpunkt der KoMoNa-Förderung liegt auf der ökologischen Nachhaltigkeit. Daher sollten die Vorhabenziele der geförderten Projekte mindestens eines der acht umweltbezogenen Nachhaltigkeitsziele adressieren (siehe Abbildung: Umweltbezogene Nachhaltigkeitsziele unter weiterführende Links).
Das inhaltliche Spektrum und die Ziele der KoMoNa-Vorhaben sind vielfältig. Mit der Förderung von Personalstellen für die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitskonzepten oder anderen umweltbezogenen Managementkonzepten können die Nachhaltigkeitsziele auf kommunaler Ebene verankert werden. Die Entsiegelung und ökologische Aufwertung brachliegender Areale, das Anlegen von Blüh- oder Grünflächen, die Begrünung von Dächern oder Fassaden, die Renaturierung von Gewässern oder Projektideen für eine naturverträgliche Freizeit- und Erholungsnutzung schaffen ein stärkeres Bewusstsein für die Natur vor der eigenen Haustür, steigern die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und erhöhen die Attraktivität der Regionen. Viele KoMoNa-Projekte beziehen die Bevölkerung aktiv in die Umsetzung ein, etwa durch Citizen Science oder Mitmachaktionen. „Grüne“ Klassenzimmer und außerschulische Bildungsprojekte sensibilisieren für die Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung.
Gefördert werden konzeptionelle Maßnahmen, wie
- Erstellung integrierter kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte,
- Umsetzung kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte,
- Erstellung unterstützender beziehungsweise thematisch fokussierter umweltbezogener kommunaler Managementkonzepte,
- Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Sensibilisierung der Öffentlichkeit,
- außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte,
sowie investive Maßnahmen, wie
- Herstellung, Schutz, ökologische Qualifizierung und Vernetzung von biodiversitätsfördernden Frei- und Grünflächen, Straßenbegleitgrün sowie Dach- und Fassadenbegrünung,
- Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Grünräumen für mehr Gesundheit und Lebensqualität und zur Reduzierung von Umweltbelastungen,
- naturnahe Gestaltung und Renaturierung von kommunalen und privaten Gewässern sowie deren Ufer,
- umweltbezogene Vorhaben zur Unterstützung einer umwelt- und naturverträglichen touristischen Freizeit- oder Erholungsnutzung von Naturräumen,
- Vorhaben zur außerschulischen Umwelt- und Naturschutzbildung sowie Citizen Science.
Eine Kombination konzeptioneller und investiver Maßnahmen wird empfohlen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Fördernehmerin/Fördernehmer und Fördergegenstand erhalten Sie
- bis zu 90 % der förderfähigen Kosten und
- für Maßnahmen im Bereich „Citizen Science“ bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze im Rahmen von Förderaufrufen bitte bis zum jeweiligen Stichtag bei der Zukunft „ Umwelt “ Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie deren Zusammenschlüsse,
- kommunale Zusammenschlüsse, wie Zweckverbände, Landschaftsverbände, Regionalverbände,
- Unternehmen,
- Stiftungen, Vereine und Verbände,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie
- andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragsstellende müssen ihren Sitz oder ihre Niederlassung in einem dieser drei Kohlereviere: Lausitzer Revier (Brandenburg), im Mitteldeutschen Revier (Sachsen-Anhalt) und im Rheinischen Revier (Nordrhein-Westfalen) haben.
- Investive Maßnahmen müssen freiwillig sein, es darf keine öffentlich-rechtliche oder gesetzliche Verpflichtung bestehen.
- Antragstellende, die das Vergaberecht anwenden müssen, haben ein rechtskonformes Ausschreibungsverfahren für Lieferungen und/oder Leistungen durchzuführen.
- Bitte beachten Sie: Je nach Fördergegenstand müssen Sie weitere spezifische Anforderungen erfüllen.