Förderungen von „KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ im Rahmen des Programms „Photonik Forschung Deutschland“

Wenn Sie risikoreiche und anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Bereichen der Photonik und Quantentechnologie planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie risikoreiche und anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Bereichen der Photonik und Quantentechnologie planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines und mittleres sowie mittelständisches Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben in den Bereichen der Photonik und Quantentechnologie. Sie können die Förderung als KMU für Ihr Einzelvorhaben erhalten oder im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Sie können themenübergreifend beispielhaft folgende Fragestellungen einbeziehen:

  • Photonik in der Produktion,
  • optische Messtechnik und Sensorik,
  • optische Komponenten und Systeme,
  • Beleuchtungs- und Displaytechnologie,
  • organische Elektronik,
  • Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften,
  • Photonik für die Kommunikation,
  • Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien,
  • Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebung,
  • Quantentechnologien für Simulation und Computing,
  • Quantentechnologien für Kommunikation.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Interessierte Unternehmen „ insbesondere Erstantragsteller “ wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizzen bei der VDI Technologiezentrum GmbH einreichen.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR

sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
  • Unternehmen.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Ihr Projekt hat ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
  • Sie müssen das Vorhaben in Deutschland durchführen und die Ergebnisse nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.