Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global

Wenn Sie als deutsche Klinik, Universität, Hochschule oder Nichtregierungsorganisation mit einer medizinischen Einrichtung in einem Partnerland gemeinsame Projekte zum Wissenstransfer durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie als deutsche Klinik, Universität, Hochschule oder Nichtregierungsorganisation mit einer medizinischen Einrichtung in einem Partnerland gemeinsame Projekte zum Wissenstransfer durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Die Deutsche Gesellschaft für Intertnationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihre Kooperationen mit Kliniken, Universitäten, Hochschulen und Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern, die dazu beitragen, weltweit die Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern und eine optimale medizinische Versorgung zu ermöglichen.

Sie erhalten die Förderung für Fort- und Weiterbildungen sowie für gemeinsame Trainings zu Krankheitsbildern, Behandlungsoptionen, Technologien oder Abläufen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu EUR 50.000 für maximal 2 Jahre.

Ihren Antrag stellen Sie bitte jährlich im Frühjahr oder Herbst im elektronischen Antragsportal bei der GIZ.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige Institutionen (wie Kliniken, Krankenhäuser, Vereine, Stiftungen) in Deutschland, die eine institutionalisierte Partnerschaft mit einer medizinischen Einrichtung in einem Land niedrigen oder mittleren Einkommens haben oder aufbauen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie als deutsche öffentlich-rechtliche Einrichtung und/oder gemeinnützige Organisation stellen den Antrag.
  • Ihr Projekt muss in einem Land mit niedrigen oder mittleren Einkommen gemäß OECD-DAC-Kriterien stattfinden.
  • Sie müssen eine längerfristige, institutionelle Partnerschaft führen beziehungsweise planen.
  • Ihre Partnerinstitution muss
    • eine Rechtskörperschaft beziehungsweise juristische Person sein,
    • öffentliche Gesundheitsleistungen anbieten und
    • mit medizinisch relevanten Maßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitssituation im Partnerland bieten (UN-Nachhaltigkeitsziel 3).
  • Sie müssen auf beiden Seiten der Partnerschaft über qualifiziertes Fachpersonal für die Umsetzung verfügen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit Verbänden und Organisationen im Partnerland, die fachliche Aus- und Fortbildung durchführen, aber keine eigenständigen Gesundheitsdienstleistungen anbieten (wie Hochschulen und Berufsschulen).

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.