Wenn Sie ein Kompetenznetzwerk zur Erfassung und Vernetzung der Jüdischen Gegenwartsforschung aufbauen möchten, können Sie Fördermittel beantragen. Dieser Zuschuss finanziert Ihre wissenschaftlichen Arbeiten sowie den Wissenstransfer in die breite Öffentlichkeit.
Was gefördert wird
Sie können eine finanzielle Förderung erhalten, wenn Sie ein Kompetenznetzwerk zur Jüdischen Gegenwartsforschung aufbauen möchten. Das Netzwerk führt in enger Verzahnung mit der Praxis Aktivitäten zur Erfassung und Vernetzung der wissenschaftlichen Gemeinschaft durch. Zudem unterstützt Ihr Vorhaben die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse an die Bevölkerung.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung sind. Auch andere nicht gewinnorientierte öffentliche und private Einrichtungen wie Vereine und Verbände können Mittel erhalten. Ihr Vorhaben muss einen klaren Forschungsbezug aufweisen. Sie müssen zudem weitreichende Vorerfahrungen in der jüdischen und zivilgesellschaftlichen Forschungslandschaft nachweisen.
Mit den Fördermitteln können Sie den Betrieb einer geschäftsstellenartigen Struktur finanzieren. Sie können damit Personalausgaben, Sachmittel, wissenschaftliche Veranstaltungen, Reisen und die Vergabe von Aufträgen bezahlen. Das Vorhaben hilft Ihnen, die vorhandene Forschungslandschaft systematisch zu erfassen. Sie entwickeln analoge und digitale Vernetzungsformate für Wissenschaft und Gesellschaft. Dazu gehören zum Beispiel eine eigene Internetseite oder ein Weblog. Die Förderung läuft grundsätzlich über einen Zeitraum von 4 Jahren.
Wer antragsberechtigt ist
- Sie sind eine Hochschule, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder eine andere nicht gewinnorientiert arbeitende öffentliche oder private Einrichtung.
- Ihr Vorhaben befasst sich mit der Erfassung, Vernetzung oder dem Transfer im Bereich der Jüdischen Gegenwartsforschung.
- Sie weisen weitreichende Vorerfahrungen und genaue Kenntnisse der wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Landschaft nach.
- Sie binden Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Community aktiv in Ihr Netzwerk ein.
- Sie binden Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen verpflichtend in Ihr Vorhaben ein.
- Sie erklären Ihre schriftliche Bereitschaft, mit dem Begleitvorhaben FonA21 zusammenzuarbeiten und an wissenschaftlichen Evaluierungen mitzuwirken.
- Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Fördermittel unterhalten Sie eine Betriebsstätte oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Bei einem Einzelvorhaben: Sie sind zwingend eine wissenschaftliche Einrichtung.
- Bei einem Verbundvorhaben: Mindestens eine wissenschaftliche Einrichtung ist am Verbund beteiligt.
- Sie haben vor der Antragstellung geprüft, ob eine ausschließliche Förderung durch die Europäische Union möglich ist.
Ausschlussgründe:
- Sie führen mit dem Vorhaben wirtschaftliche Tätigkeiten durch.
- Sie haben mit den Arbeiten an dem Vorhaben bereits vor der Bewilligung begonnen.
- Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz.
Antragsverfahren
Das Verfahren zur Bewilligung der Fördermittel ist zweistufig aufgebaut. Sie können sich vor der Einreichung einer Skizze persönlich durch den Projektträger beraten lassen.
Schritt 1: Einreichung der Vorhabenskizze
- Sie reichen Ihre formlose Vorhabenskizze elektronisch über das System „easy-Online“ ein (siehe weiterführende Links).
- Ihre Skizze wird unter Einbeziehung von externen Gutachtern bewertet.
- Sie werden schriftlich über das Auswahlergebnis informiert.
Schritt 2: Förmliche Antragstellung
- Bei einer positiven Bewertung der Skizze werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
- Sie erstellen den förmlichen Antrag über das elektronische System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag abschließend.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.