Wenn Sie Maßnahmen im Jagdwesen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Thüringen fördert das Jagdwesen aus der Jagdabgabe.
Die Förderung erhalten Sie für
- Hegemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten,
- Forschung zur Lebensraumnutzung durch Wildarten,
- jagdliche Informations- und Bildungsarbeit sowie
- Jagdwesen und jagdliches Brauchtum.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen des Jagdwesens mit Sitz in Thüringen,
- Personen mit gültigem Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen,
- Personen mit Jagdausübungsberechtigung in Thüringen sowie
- Einrichtungen zur Jagd- und Wildforschung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die erforderlichen Genehmigungen von Behörden und sonstige Erlaubnisse vor Antragstellung einholen.