Investitionskredit Kommune direkt

Wenn Sie Investitionsvorhaben in die Infrastruktur Ihrer Kommune langfristig finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Investitionsvorhaben in die Infrastruktur Ihrer Kommune langfristig finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Was gefördert wird

Die L-Bank vergibt im Rahmen des Infrastrukturprogrammes Baden-Württemberg in Kooperation mit der KfW zinsgünstige langfristige Darlehen. Mithilfe des Investitionskredits Kommune direkt können Sie Investitionen in die kommunale Infrastruktur finanzieren.

Sie bekommen die Förderung für alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur aus folgenden Bereichen:

  • Abwasserentsorgung,
  • Baulanderschließung,
  • Kindergärten,
  • Schulen,
  • Sporteinrichtungen,
  • Krankenhäuser,
  • Energieeinsparung,
  • Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus,
  • Verkehrsinfrastruktur,
  • Verwaltungsgebäude und
  • Wasserversorgung.

Sie bekommen die Förderung als Darlehen.

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent, bei Kreditbeträgen unter EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),
  • rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe,
  • kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
  • Ihr Vorhaben muss im aktuellen Haushaltsjahr in den Vermögenshaushalt beziehungsweise Vermögenshaushaltplan eingestellt sein und die Mindestanforderungen der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe einhalten.
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor der Antragstellung erfolgte.
  • Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.