Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Wenn Sie Vorhaben zur Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, zum Beispiel im Bereich Spracherwerb, umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Vorhaben zur Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, zum Beispiel im Bereich Spracherwerb, umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur Verbesserung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und auch ihrer Familienangehörigen beitragen.

Sie erhalten die Förderung für

  • bedarfsorientierte und zielgruppengerechte Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache beziehungsweise zur Verbesserung der Deutschkenntnisse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die keinen Anspruch auf Förderung oder keine Zulassung nach der Integrationskursverordnung haben,
  • besonders qualifizierte Maßnahmen zur Verbesserung der deutschen Sprache und integrationsbedingte Fördermaßnahmen für Teilnehmende an den Kursen zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung und des Hauptschulabschlusses,
  • nachhaltige innovative Integrationsmaßnahmen zur Stärkung der Eigeninitiative und des eigenverantwortlichen Handelns,
  • Ausstellungen, Theaterstücke sowie Bildungsreisen, die sich mit der Geschichte und der Kultur der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler befassen,
  • im Einzelfall auch institutionelle Förderungen mit Alleinstellungsmerkmal, wenn ein besonderes Landesinteresse besteht.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Sprachkursen EUR 40,00 pro Unterrichtsstunde à 45 Minuten für bis zu 300 Unterrichtsstunden pro Teilnehmerin oder Teilnehmer abhängig vom Bedarf,
  • für alle anderen Vorhaben bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche und freigemeinnützige Träger. Im Fall von Sprachfördermaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die keinen Anspruch auf Förderung nach der Integrationskursverordnung haben, sind auch private Träger antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • In den Sprachkursen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die keinen Anspruch auf Förderung nach der Integrationskursverordnung haben, sollen neben der Sprachvermittlung auch Sachverhalte des alltäglichen Lebens, der Familie und Erziehung, des Wohnumfeldes, des Gesundheits- und Bildungssystems und des Arbeitsmarktes passend für die jeweilige Zielgruppe vermittelt werden.
  • Wenn Sie Sprachkurse zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung und des Hauptschulabschlusses durchführen, müssen Sie die Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beachten.
  • Innovative Integrationsmaßnahmen sollen sozialräumliche Problematiken einbeziehen und vor allem folgende Ansätze einschließen:
    • Vernetzung und Dialogbereitschaft verbessern,
    • Schaffung von Transparenz und Offenheit,
    • Erreichung von besonderen Zielgruppen,
    • Mobilisierung und Unterstützung von Selbsthilfe,
    • Kompetenzerweiterung,
    • Stärkung der Lebensqualität und Abbau von Isolation,
    • Gewinnung und Motivierung von Ehrenamtlichen.
  • Sie müssen Konzeption, Durchführung, Zielgruppe und Ziel Ihrer Maßnahme beschreiben und den Bedarf für die zu fördernde Maßnahme im Hinblick auf schon bestehende Angebote ausreichend begründen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihrer Maßnahme nachweisen und einen Finanzierungsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vorlegen.
  • Sprachfördermaßnahmen sollen durch haupt- und nebenamtliche sowie ehrenamtliche Lehrkräfte durchgeführt werden, die fachliche Kenntnisse für ihre Tätigkeit besitzen und eine Qualifikation im Bereich Sprachförderung nachweisen.
  • Die Teilnehmendenzahl pro Sprachkurs soll normalerweise 10 bis maximal 25 Personen betragen. Die Teilnehmenden müssen regelmäßig an dem Kurs teilnehmen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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