Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)

Wenn Sie als Bildungsträger Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den LEADER-Gebieten anbieten oder Sie als Frau dort in die Entwicklung Ihres Kleinstunternehmens investieren, können Sie einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Bildungsträger Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den LEADER-Gebieten anbieten oder Sie als Frau dort in die Entwicklung Ihres Kleinstunternehmens investieren, können Sie einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Verbesserung von Erwerbs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den LEADER-Gebieten.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum sowie
  • Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstunternehmen bis zu 40 Prozent, in LEADER-Gebieten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 160.000.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • bei Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen: Bildungsträger und -einrichtungen sowie sonstige Anbieter von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen,
  • bei Investitionen: Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bei Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen gilt:
    • Sie müssen die erforderliche Kompetenz zur Durchführung der Maßnahmen aufweisen und entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen.
    • Sie legen ein Konzept vor, das unter anderem die geplanten Fachinhalte und die eingesetzten Referentinnen und Referenten ausweist, sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.
    • An Ihrer Qualifizierungsmaßnahme müssen mindestens 10 Frauen und an Ihrer Coachingmaßnahme mindestens 6 Frauen teilnehmen.
    • Jede Qualifizierungs- oder Coachingmaßnahme umfasst mindestens 18 Zeitstunden und höchstens 225 Zeitstunden.
  • Bei Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen gilt:
    • Sie müssen ein Konzept über die geplante Entwicklung Ihres Unternehmens vorlegen. Dieses Konzept muss Ihren Geschäftsplan mit wirtschaftlichen Kennzahlen, Informationen zur Zahl der Arbeitsplätze von Frauen, eine Marktanalyse sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
    • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
    • Sie müssen den Nachweis Ihrer beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Unternehmens, eine Anmeldung beim Gewerbeamt sowie Ihre Unternehmensnummer vorlegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Arzt- und Zahnarztpraxen,
  • Psychotherapiepraxen und Apotheken,
  • Erwerb von Kraftfahrzeugen, Schiffen, Schienenfahrzeugen und sonstigen überwiegend dem Transport dienenden und im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen (Ausnahme: mobile Verkaufseinrichtungen).

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.