Wenn Sie in Niedersachsen ein innovatives Projekt planen, das den Übergang von der Schule in den Beruf verbessert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verein bei der Durchführung innovativer Projekte der beruflichen Erstausbildung.
Sie erhalten die Förderung für
- Bildungsprojekte, die durch ihren innovativen Charakter die Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf zum Ziel haben,
- Projekte, die das Gelingen der beruflichen Ausbildung und den Übergang in die Beschäftigung erleichtern, sowie
- systemisch oder konzeptionell angelegte Projekte, die bildungspolitische Zielsetzungen verfolgen und der Weiterentwicklung von Systemen oder Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise im SER-Gebiet („stärker entwickelte Region“) 40 Prozent und im ÜR-Gebiet („Übergangsregion“) 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von normalerweise 24 Monaten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zum 30.4. oder zum 30.9. eines Jahres über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).