Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland

Wenn Sie innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland planen und investive Modellvorhaben umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Fördergeber

Wenn Sie innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland planen und investive Modellvorhaben umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Bund fördert Ihre innovativen und in erster Linie investiven Maßnahmen, die die Verhältnisse für den Radverkehr verbessern und die eine nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr sichern. Dazu gehören zum Beispiel urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und Mobilitätsmaßnahmen zum Radverkehr einschließlich der Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln.

Sie erhalten die Förderung auch für Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen. Dies kann ein eigenständiges Vorhaben sein oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens.

Wichtig ist: Ihr Vorhaben soll auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung relevant sein.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Für investive Vorhaben erhalten Sie grundsätzlich maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und finanzschwache Kommunen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Für nicht investive Vorhaben erhalten Sie meistens maximal 75 %, in Ausnahmefällen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die nötige fachliche Qualifikation besitzen und über eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
  • Antragstellende müssen eine ausreichende Bonität nachweisen.
  • Sie dürfen Ihr Projekt nicht vor der Bewilligung der Förderung begonnen haben.

Antragsverfahren

Sie können einen Antrag im Rahmen von Projektaufrufen zu bestimmten Stichtagen und auch außerhalb eines Projektaufrufs bei dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einreichen.

Informationen zu aktuellen Förderaufrufen werden auf der Internetseite des BALM veröffentlicht. Projektskizzen können auch außerhalb eines Förderaufrufs elektronisch beim BALM eingereicht werden.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.