Innovation in Brandenburg (IiB)

Wenn Sie Forschungsinfrastrukturen ausbauen oder erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Forschungsinfrastrukturen ausbauen oder erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Gefördert werden

  • Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung an bestimmten Hochschulen für spezifische Vorhaben,
  • Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung sowie Geräteinvestitionen an Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung.

Darüber hinaus bekommen Sie als staatliche Hochschule, staatlich anerkannte Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung die Förderung für Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt normalerweie 60 Prozent der zuwendungs-/zuweisungsfähigen Ausgaben.

Bei Geräteinvestitionen müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 20.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Ihren Antrag zur Förderung von Geräteinvestitionen stellen Sie bitte zu bestimmten Stichtagen. Im Übrigen können Sie Ihre Anträge fortlaufend stellen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • staatliche Hochschulen,
  • staatlich anerkannte Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Mehrländerforschungseinrichtungen sowie Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung

mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
  • Sie müssen die geförderten Gebäude und Geräte mindestens 5 Jahre nach Erhalt der Abschlusszahlung für den Zuwendungszweck nutzen und die Geräte im Land Brandenburg belassen, es sei denn, Sie ersetzen sie durch gleich- oder höherwertige Güter.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.