Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Wenn Sie als Forschungsvereinigung Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Forschungsvereinigung Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium fördert Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden.

Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu den Forschungsprojekten bis hin zu deren Ergebnissen steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 320.000 EUR bei Vorhaben mit 1 Forschungseinrichtung,
  • bis zu 560.000 EUR bei Vorhaben mit 2 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 280.000 EUR je Forschungseinrichtung),
  • bis zu 750.000 EUR bei Vorhaben mit 3 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 250.000 EUR je Forschungseinrichtung),
  • in Ausnahmefällen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.

Förderfähig sind unter anderem

  • Personalausgaben,
  • Ausgaben für Geräte sowie
  • Leistungen Dritter zur Erfüllung des Zuwendungszwecks.

Die vollständigen Anträge auf Förderung und die Anlagen reichen Sie bitte in elektronischer Form beim DLR Projektträger ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigungen, die für das Förderprogramm IGF autorisiert sind.

Unternehmen können über die antragsberechtigten Forschungsvereinigungen Projektideen einbringen und in die Projektsteuerung sowie gegebenenfalls in Normungsaktivitäten einbezogen werden.

Eine Förderung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Das Forschungsvorhaben ist unternehmensübergreifend ausgerichtet.
  • Das Forschungsvorhaben lässt neue Erkenntnisse insbesondere bei der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten und kann vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wirtschaftliche Vorteile bringen.
  • Der Antrag enthält Vorschläge für den Transfer der Ergebnisse in die Wirtschaft sowie Aussagen zu deren Umsetzbarkeit.
  • Die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 werden berücksichtigt.
  • Bei der Auswahl und Durchführung der Vorhaben sowie bei der Erfolgskontrolle werden die Qualitätsstandards der Leitlinien für die Industrielle Gemeinschaftsforschung eingehalten.
  • Für das Forschungsvorhaben wird ein projektbegleitender Ausschuss mit mindestens 3 Vertretern der Wirtschaft gebildet. Ihm sollen mindestens 3 interessierte KMU angehören. Bei größeren Ausschüssen erhöht sich die vorgesehene Mindestzahl der beteiligten KMU.
  • Der vorgesehene Bewilligungszeitraum soll grundsätzlich nicht mehr als 3 Jahre betragen.
  • Die Wirtschaft soll vorhabenbezogene Aufwendungen in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtzuwendung erbringen.

Ausschlussgründe

  • ganz oder teilweise im Auftrag Dritter durchgeführte Forschungsvorhaben.
  • Forschungsvorhaben, die gleichzeitig durch andere technologieorientierte Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.
  • Forschungsvorhaben, die zu einseitigen Wettbewerbsvorteilen einzelner Unternehmen führen können.
  • Forschungsvorhaben, die überwiegend der wissenschaftlichen oder beruflichen Aus- und Fortbildung dienen.
  • Forschungsvorhaben, mit denen bereits begonnen wurde.
  • Forschungsvorhaben mit Partnerschafts- oder Vertragsbeziehungen, bei denen einer der Partner ein eigenes Interesse an der Erzielung von Erträgen des anderen Partners hat.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt in 2 Phasen. Voraussetzung für die Antragstellung ist grundsätzlich die Autorisierung der Forschungsvereinigung.

Autorisierung

  • Antrag auf Autorisierung über PT-Outline beim DLR Projektträger stellen (siehe weiterführende Links).
  • Es folgt eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Förderprogramm erfüllt sind.

Phase 1 – Antrag auf Begutachtung

  • Antrag auf Begutachtung digital über PT-Outline beim DLR Projektträger einreichen.
  • Begutachtung des Vorhabens erfolgt durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter.
  • Auswahl der Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Bewertung und der verfügbaren Haushaltsmittel geprüft.
  • Es folgt eine Aufforderung der ausgewählten Vorhaben zur Antragstellung auf Förderung.

Phase 2 „ Antrag auf Förderung

  • Antrag auf Förderung nach Aufforderung durch den DLR Projektträger über das elektronische Antragsportal “easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Prüfung des Förderantrags und der eingereichten Unterlagen durch den DLR Projektträger.
  • Bei positiver Prüfung Bewilligung der Förderung und Erteilung des Zuwendungsbescheids durch den DLR Projektträger.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.