Wenn Sie in Hamburg Veranstaltungen, Seminare und Online-Seminare zu den Themen effiziente Energieversorgung, dem Einsatz erneuerbarer Energien und nachwachsende Baustoffe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt in der Weiterbildung tätige Institutionen, die Veranstaltungen, Seminare und Online-Seminare anbieten, deren Inhalt sich schwerpunktmäßig mit den Themen nachhaltige Bauweisen, effiziente Energieversorgung und erneuerbare Energien im Hochbau beschäftig.
Sie erhalten die Förderung für Angebote für
- Architektinnen, Architekten, Ingenieurinnen, Ingenieure, Energieberaterinnen und Energieberater,
- bauausführende Betriebe,
- Bau- und Wohnungsverwaltungen,
- Gebäudeeigentümerinnen, Gebäudeeigentümer, Investorinnen und Investoren,
- Lehrkräfte in der Aus- und Weiterbildung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Teilnehmendenzahl sowie der Art des Angebots (Veranstaltung, Online-Seminar oder Seminar).
Wer antragsberechtigt ist
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind Sie als in der Weiterbildung tätige Institution mit Sitz in Hamburg.
- Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleisten und nachweisen.
- Die Teilnehmendenzahl je Seminar muss mindestens 10 betragen. Bei 2 aufeinanderfolgenden Seminaren müssen mindestens 75 % der Teilnehmenden eine positive Bewertung abgeben. Bei Online-Seminaren werden nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Metropolregion Hamburg gefördert, die an mindestens 75 % der Veranstaltung teilgenommen haben.
- Wenn Sie eine Gebühr für Teilnehmende erheben, darf diese maximal 100,00 EUR (bei einem bis zu vierstündigen Seminar) und 150,00 EUR (bei einem mehr als sechsstündigen Seminar) je Teilnehmerin oder Teilnehmer betragen.
- Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Tätigkeiten und Branchen.
Antragsverfahren
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).