Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Offene Pari-Passu Beteiligungen und marktkonforme Wandlungsmaßnahmen (Keine Beihilfe)

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben umsetzen wollen und eine Verstärkung Ihrer Haftkapitalbasis benötigen, kann die IBG unter bestimmten Voraussetzungen eine offene Beteiligung übernehmen.

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Fördergeber

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben umsetzen wollen und eine Verstärkung Ihrer Haftkapitalbasis benötigen, kann die IBG unter bestimmten Voraussetzungen eine offene Beteiligung übernehmen.

Was gefördert wird

Die IBG Beteiligungsgesellschaft übernimmt offene Beteiligungen an technologieorientierten kleinen oder mittleren Unternehmen, die sich in der Gründungs- oder Wachstumsphase befinden. Es können auch stille Beteiligungen in offenes Kapital gewandelt werden.

Die Beteiligung wird für folgende Vorhaben übernommen:

  • Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, dazu gehören auch die Herstellung und Erprobung von Prototypen, die Durchführung von Demonstrations- und Pilotvorhaben,
  • Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen oder wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen,
  • Markteinführung und Wachstumsfinanzierungen.

Sie erhalten die Förderung als offene Beteiligung und/oder als Wandlung einer schon bestehenden stillen Beteiligung in offenes Kapital.

Die Höhe der Beteiligung kann bis zu EUR 10 Millionen betragen. Offene Beteiligungen können als Minderheitsbeteiligung grundsätzlich bis zu 25 Prozent des Kapitals übernommen werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, c/o bmp Ventures AG.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen einen Geschäftsplan vorlegen, der einen Investitions-, Kosten- und Finanzierungsplan enthält.
  • Sie müssen eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und Ihr Vorhaben dort durchführen.
  • Bei Ihrem Vorhaben müssen Sie entweder neue Technologien einsetzen oder die Forschung beziehungsweise Entwicklung in Ihrem Unternehmen selbst durchführen.
  • Mit dem neuen Produkt müssen für Ihr Unternehmen Wettbewerbsvorteile und Marktchancen verbunden sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.