Wenn Sie Baumaßnahmen in Wohngebäuden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an Wohngebäuden.
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel Fenstererneuerung, Wärmedämmung, Erneuerung der Heizungstechnik),
- barrierereduzierende Maßnahmen (etwa die Nachrüstung von Aufzügen oder Treppenliften),
- allgemeine Instandsetzung und Modernisierung (beispielsweise Veränderungen des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallationen oder Wasserversorgung),
- Erweiterungen durch Aufstockung, An- oder Ausbau sowie
- sonstige Baumaßnahmen (etwa Lärmschutz, Behebung von Wasserschäden).
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 100.000 je Wohneinheit.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- kommunale und private Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften,
- Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren sowie
- selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.
mit Investitionsort in Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Für den Kredit müssen Sie grundsätzlich bankübliche Sicherheiten bieten.
- Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben ist nicht möglich.