Wenn Sie Wohnungen barrierearm oder altersgerecht umbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen an Wohnraum, mit denen Sie Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchsschutz verbessern.
Sie erhalten die Förderung für
- Einzelmaßnahmen,
- Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus,
- Maßnahmen zum Einbruchschutz,
- den Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum sowie
- die Umwidmung beheizter Nicht-Wohnflächen in Wohngebäuden.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Dieses wird durch die KfW refinanziert. Die günstigen Zinssätze der KfW-Darlehen werden dabei zusätzlich durch die Investitionsbank Berlin (IBB) verbilligt. Diese weitere Zinsverbilligung beträgt zusätzlich bis zu 0,6 Prozent pro Jahr.
Die Höhe des Darlehens je Wohneinheit beträgt maximal EUR 50.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte direkt bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- kommunale Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften,
- private Vermieterinnen und Vermieter sowie Investorinnen und Investoren,
- Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Ort Ihrer Investition liegt in Berlin.
- Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie bankübliche Sicherheiten stellen.