Wenn Sie als unternehmensgetriebenes Konsortium ein regionales Innovationsökosystem zu einem internationalen Wertschöpfungszentrum weiterentwickeln wollen, können Sie Fördermittel beantragen. Das Programm fördert großvolumige Leuchtturmvorhaben und Katalysator-Projekte.
Was gefördert wird
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie als Teil eines regionalen Innovationsökosystems ein international sichtbares Wertschöpfungszentrum aufbauen möchten. Der Bund unterstützt Sie dabei, wissenschaftliche Ergebnisse schnell in die wirtschaftliche Nutzung zu überführen.
Die Förderung konzentriert sich auf 2 zentrale Projekttypen:
- das Leuchtturmvorhaben: ein großvolumiges Kooperationsprojekt zur Profilschärfung und Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, das Sie unter maßgeblicher Beteiligung von Unternehmen umsetzen,
- die Katalysator-Vorhaben: ergänzende Pilotprojekte zur gezielten Beseitigung struktureller und regulatorischer Innovationshemmnisse.
Sie können die Förderung für einen Zeitraum von 4 Jahren erhalten. Nach 2 Jahren findet eine Zwischenbewertung statt. Dabei prüfen Experten Ihre erreichten Meilensteine, insbesondere beim technologischen Fortschritt, beim Abbau von Innovationsbarrieren und bei der Mobilisierung privater Mittel. Wenn Sie diese Meilensteine nicht erreichen, kann die Förderung vorzeitig beendet werden.
Als Konsortium müssen Sie zusätzliche finanzielle Mittel in mindestens gleicher Höhe der Bundesförderung mobilisieren. Diese Beiträge privater und gegebenenfalls regionaler öffentlicher Partner weisen Sie durch verbindliche Erklärungen nach.
Für das Leuchtturmvorhaben steht ein jährliches Budget von rund 18 Millionen EUR (18.000.000 EUR) pro Hightech Space zur Verfügung. Für die Katalysator-Vorhaben erhalten Sie bis zu 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) pro Jahr. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wer antragsberechtigt ist
- Sie haben Ihre Zusammenarbeit innerhalb des regionalen Innovationsökosystems auf Grundlage eines übergeordneten Konsortialvertrags organisiert.
- Ihr Vorhaben ist unternehmensgetrieben und verknüpft mindestens 2 strategische Forschungsfelder oder Schlüsseltechnologien der Hightech Agenda Deutschland transdisziplinär.
- Sie weisen die verbindliche Unterstützung durch Wirtschaft, Wissenschaft, das betroffene Sitzland sowie beteiligte nachgeordnete Verwaltungsebenen nach.
- Sie verpflichten sich zur Mobilisierung zusätzlicher privater (oder ergänzender landesseitiger) Mittel, die mindestens in gleicher Höhe der Bundesförderung liegen.
- Sie formulieren messbare quantitative und qualitative Key Performance Indicators (KPI) sowie Meilensteine zur Zwischenevaluation nach 2 Jahren aus.
- Sie verpflichten sich, gewonnene Daten und Erkenntnisse kontinuierlich und in gängigen Standards für den Abbau von Innovationshemmnissen zur Verfügung zu stellen.
- Sie unterstützen die Nutzung interoperabler Datenräume im Ökosystem.
- Bei geplanter Kommerzialisierung: Sie gewähren neu gegründeten Unternehmen Zugriff auf geistiges Eigentum zu marktüblichen Konditionen.
Ausschlussgründe:
- Sie planen ein rein wissenschaftsgeleitetes Verbundvorhaben ohne maßgebliche Beteiligung von Unternehmen.
- Sie beantragen Fördermittel für (Neu-)Baumaßnahmen.
- Sie planen die Nutzung der Projektergebnisse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz.
- Das antragstellende Unternehmen befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß der Definition der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
- Sie sind einer Rückforderungsentscheidung der Europäischen Kommission aufgrund einer unzulässigen Beihilfe bisher nicht nachgekommen.
Antragsverfahren
Das Verfahren zur Gewährung der Förderung ist zweistufig angelegt und wird durch ein vorgeschaltetes Interessenbekundungsverfahren ergänzt. Für eine persönliche Beratung zu Ihren Antragsunterlagen und allen verfahrensbezogenen Fragen können Sie sich jederzeit an den beauftragten Projektträger Jülich wenden.
Schritt 1: Interessenbekundung
- Sie reichen eine bis zu 5-seitige Interessenbekundung per E-Mail beim Projektträger Jülich ein.
- Das zuständige Fachreferat im Bundesministerium prüft Ihre Unterlagen beratend im Hinblick auf die Fördervoraussetzungen.
- Sie erhalten eine beratende Einordnung zur zielgerichteten Ausgestaltung Ihres Vorhabens.
Schritt 2: Einreichung der Projektskizze
- Sie erstellen eine bis zu 50-seitige Projektskizze in Form eines Strategiepapiers.
- Sie reichen dieses Strategiepapier elektronisch über das Portal easy-Online ein (siehe weiterführende Links).
- Eine unabhängige Jury bewertet alle eingegangenen Projektskizzen und wählt die aussichtsreichsten Beiträge aus.
- Sie präsentieren Ihre Strategie im Rahmen einer Jury-Sitzung, falls Sie zu den ausgewählten Konsortien gehören.
- Die Jury empfiehlt bis zu 4 Beiträge für eine Förderung.
Schritt 3: Förmliche Antragstellung
- Nach einer positiven Auswahlentscheidung werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
- Sie reichen die vollständigen Antragsunterlagen über easy-Online ein (siehe weiterführende Links).
- Bei Verbundprojekten stimmen Sie sich eng mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator ab.
Schritt 4: Bewilligung und Zwischenbewertung
- Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren formellen Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.
- Nach 2 Jahren Laufzeit führen Sie eine Zwischenevaluation durch.
- Bei einer positiven Zwischenbewertung wird Ihre Förderung für die verbleibenden 2 Jahre fortgesetzt.