Sie planen gemeinschaftliche Wärmenetze? Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie finanziell, um erneuerbare Energien in Nachbarschaften stärker auszubauen.
Was gefördert wird
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert über die Investitions- und Förderbank Hamburg Untersuchungen und Planungen für nachbarschaftliche Lösungen zur Wärmeversorgung. Das Ziel ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme zu erhöhen. Gleichzeitig soll der Anteil der Wärmeversorgung durch Leitungssysteme im Hamburger Stadtgebiet gesteigert werden.
Sie erhalten eine Förderung als
- Grundeigentümer in Hamburg,
- Bürgerenergiegesellschaft,
- Wirtschaftsunternehmen,
- gemeinnützige Organisation
- Energiedienstleister (Contracting Unternehmen)
Sie erhalten die Förderung für
- Untersuchungen zur Machbarkeit für den Bau oder die Erweiterung von Leitungsnetzen in Gebäuden und Nachbarschaften zur Nutzung erneuerbarer Wärme oder Abwärme
- Gebäudeübergreifende Planungen zum Schallschutz für Luftwärmepumpen
- Berechnungen und Planungen für gemeinsame zentrale Lösungen zur Wärmeversorgung als Grundlage für Diskussionen in der Nachbarschaft
Die Erstellung von energetischen Gutachten für einzelne Gebäude oder Gebäudeensembles wird nicht unterstützt.
Ausgeschlossen ist zudem die Entwicklung von Maßnahmen im Verkehrsbereich, Planungen zum Schallschutz oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Heizanlagen, die bereits durch das Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG EM) gefördert werden, sind nicht förderfähig in diesem Programm. Weiterhin sind Anlagen ausgeschlossen, die ausschließlich ein einziges Gebäude versorgen. Arbeiten, die durch eigene Leistung erbracht werden, werden nicht bezahlt.
Es handelt sich um einen finanziellen Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung.
Untersuchungen zur Machbarkeit von Leitungsnetzen werden mit 60 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt, wobei die Höchstsumme bei 60.000 EUR pro Untersuchung liegt.
Lärmgutachten und Fachplanungen für gemeinschaftliche Lösungen erhalten einen Zuschuss von 80 %. Die maximale Förderung beträgt hierbei 4.000 EUR für ein Lärmgutachten und 20.000 EUR für eine Fachplanung.
Wer antragsberechtigt ist
Folgende Voraussetzungen müssen Sie beachten:
- Sie müssen Eigentümer eines Grundstücks in Hamburg sein oder ein entsprechendes Nutzungsrecht besitzen.
- Mit den Arbeiten für das Vorhaben dürfen Sie vor der Zustimmung durch die Förderbank nicht beginnen.
- Die ausführenden Betriebe müssen bei ihrer zuständigen Handwerkskammer in das jeweilige Handwerksregister eingetragen sein.
- Die Stellung des Antrags und die weitere Abwicklung müssen zwingend in deutscher Sprache erfolgen.
Eine zeitgleiche Förderung mit dem Förderprogramm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Zunächst registrieren Sie sich im eAntragsportal der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) (siehe weiterführende Links).
Nach der Auswahl des entsprechenden Förderprogramms füllen Sie ein Formular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
Nach dem Absenden des Antrags muss ein Legitimationsvorgang durchgeführt werden.
Nach der Prüfung Ihres Antrags durch die Förderbank erhalten Sie Ihren Bescheid im elektronischen Portal und dürfen erst anschließend mit den Maßnahmen beginnen.