Film- und Medienförderung in Hamburg und Schleswig-Holstein

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind abhängig vom Förderbereich:

  • Autoren und Autorinnen,
  • Regisseure und Regisseurinnen,
  • Produzenten und Produzentinnen,
  • Film- und Medienschaffende, die nicht mehr in der Ausbildung sind oder Kleinstunternehmen gemäß Definition der EU,
  • kleinere und mittlere Produktionsfirmen oder Entwicklerstudios,
  • Betreiberinnen und Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein sowie
  • Hamburger Kinos und Abspielstätten.

Für die verschiedenen Förderbereiche wie

  • Entwicklung,
  • Produktion,
  • Auswertungsmaßnahmen,
  • Abspiel und Präsentation,
  • Weiterbildung und Qualifizierung

gelten die jeweiligen in der Richtlinie genannten Einzelbestimmungen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.