Wenn Sie als hessische Hochschule Maßnahmen entwicklen, um bei Anträgen für EU-Forschungsprogramme erfolgreich zu sein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie als hessische Hochschule im Rahmen des Programms HESSEN HORIZON bei Vorhaben, die der Anbahnung vielversprechender hessischer Anträge zur EU-Forschungsförderung dienen.
Die Förderung bezieht sich auf folgende Programme:
- EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation,
- EU-Programme mit forschungsbezogenen Ausschreibungen weiterer Generaldirektionen über die GD Forschung hinaus (ausgenommen Strukturfonds),
- Erasmus+ im Bereich der Forschungs-, Innovations- und Gründungsförderung,
- Forschungsrelevante Projekte in INTERREG und
- Programm „Digitales Europa“.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrem im Antrag dargestellten Bedarf.
Richten Sie Ihren Antrag bitte jährlich normalerweise mit Ablauf eines Kalenderjahres für das drauffolgende Jahr oder zu Beginn des Jahres, spätestens jedoch bis 30.10. an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind staatliche hessische Hochschulen, in besonderen Fällen hessische hochschulübergreifende Promotionszentren sowie hessische Hochschulzusammenschlüsse und Verbünde.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel gewährleisten.
- Eine dauerhafte Förderung ist ausgeschlossen.