Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung insbesondere zur Stärkung regionaler Identität in Bayern (Heimat-Digital-Förderrichtlinie – HDRFöR)

Wenn Sie in Bayern digitale Heimatprojekte verwirklichen, die vor allem die regionale Identität stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in Bayern digitale Heimatprojekte verwirklichen, die vor allem die regionale Identität stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Durchführung von innovativen Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen.

Sie erhalten die Förderung unter anderem für Projekte zur

  • Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern,
  • Ermöglichung der digitalen Teilhabe und digitalen Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns,
  • Förderung interkommunaler und interregionaler Kooperationen,
  • Verbesserung der Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum,
  • Erhöhung der Profilbildung nach innen und außen sowie der Wahrnehmung aller Teilräume sowie
  • Sicherung der Daseinsvorsorge.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Der Zuschuss kann je nach Art und geografischer Lage des Projekts um bis zu 40 Prozent auf insgesamt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht werden.

Der Zuschusshöchstbetrag ist auf EUR 300.000 je Vorhaben gedeckelt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Projekts müssen

  • bei kommunalen Gebietskörperschaften mehr als EUR 25.000 und
  • bei allen sonstigen Antragstellenden mehr als EUR 10.000

betragen.

Sie müssen Eigenmittel von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben einbringen.

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte vor Beginn der Maßnahmen schriftlich oder per E-Mail beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ein. Vorher müssen Sie in Beratungsgespräch mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und der örtlich zuständigen Regierung führen. Ihren Förderantrag richten Sie dann an die jeweils zuständige Regierung. Wenn die zuwendungsfähigen Kosten Ihres Projekts höchstens EUR 50.000 betragen, müssen Sie Ihren Antrag bis zum 30.9. des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres einreichen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Landkreise, Bezirke, kreisfreie Städte,
  • Vereine und Stiftungen,
  • steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt), Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie
  • Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Landkreis, Bezirk oder eine kreisfreie Stadt ist.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss
    • innovativ sein,
    • einen fachübergreifenden Ansatz verfolgen,
    • einen Schwerpunkt im Bereich Digitalisierung aufweisen,
    • mit den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und der einschlägigen Regionalplänen sowie mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien übereinstimmen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.