Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen

Wenn Sie im Land Bremen ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder sich in Ihrem bestehenden Unternehmen beraten lassen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den externen Beratungskosten erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie im Land Bremen ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder sich in Ihrem bestehenden Unternehmen beraten lassen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den externen Beratungskosten erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Bremen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder bei Existenzgründung mit einem Zuschuss für eine Unternehmensberatung. Es werden allgemeine Beratungen sowie solche zur Existenzgründung oder Betriebsübernahme gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei allgemeinen Beratungen bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bis zu einem Tagessatz von maximal EUR 700,00, höchstens jedoch EUR 7.000 je Antragsteller oder Antragstellerin,
  • bei Existenzgründungsberatungen bis zu 80 Prozent der Beratungskosten bis zu einem Tagessatz von maximal EUR 700, höchstens jedoch EUR 2.800 je Antragsteller beziehungsweise Antragstellerin.

Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Beratung beim Starthaus Bremen und Bremerhaven.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • bei allgemeinen Beratungen kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Freiberuflerinnen und Freiberufler in einem wirtschaftsnahen Beruf,
  • bei Existenzgründungs- beziehungsweise Betriebsübernahmeberatung natürliche Personen, die sich durch Unternehmensgründung, -übernahme oder tätige Beteiligung selbstständig machen wollen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie können den Zuschuss nur für Beratungen erhalten, die von selbstständigen Beraterinnen oder Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Diese müssen über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen.
  • Sie müssen Ihren Antrag auf Förderung stellen, bevor Sie die Beraterin oder den Berater oder das Beratungsunternehmen beauftragen.
  • Für Beratungen, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder bereits von anderer Seite gefördert werden, erhalten Sie keinen Zuschuss.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.