Wenn Sie Vorhaben für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Steigerung der Gründungsbereitschaft und der unternehmerischen Qualifikation durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung und mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Durchführung von Vorhaben zur Sensibilisierung, Information und Vernetzung von Gründerinnen und Gründern sowie von KMU.
Sie erhalten die Förderung für Veranstaltungen, Messen, Wettbewerbe, Anlaufstellen und Workshops sowie Schulungen, die allgemeine Existenzgründungsfragen, betriebswirtschaftliche Themen, Innovation, Nachhaltigkeit, Social Entrepreneurship, Digitalisierung in KMU oder Fragen der Unternehmensnachfolge zum Inhalt haben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Online-Portal oder schriftlich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements normalerweise mit Sitz oder Niederlassung in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
- Bei einer Förderung aus dem EFRE bekommen Sie keine Förderung für Vorhaben mit weniger als EUR 600.000 förderfähige Ausgaben und Kosten, bei Teilvorhaben eines Verbundvorhabens mit weniger als EUR 200.000 förderfähige Ausgaben und Kosten.
- Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.