Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft

Wenn Sie Maßnahmen zur Unterstützung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur Unterstützung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung bei der Durchführung von Vorhaben zur Stärkung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für folgende Projekte:

  • Wissenstransfer wie Kongresse, Konferenzen, Workshops, Seminare, Festivals,
  • Markterschließung, zum Beispiel zur Vorstellung neuer Verfahren, Produkte, Ideen und Innovationen sowie Wettbewerbe,
  • Vernetzung und Kooperation, Informations- und Mentoringangebote,
  • Imagebildung des Kultur- und Kreativwirtschaftsstandorts,
  • Talentaktivierung, Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung, insbesondere durch Veranstaltungen oder Vernetzungsaktivitäten,

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuwendungen bis zu EUR 5.000 erhalten Sie als Festbetragsfinanzierung.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen Agentur GmbH.

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie eine Beratung durch die Geschäftsstelle Kreativwirtschaft Hessen in Anspruch nehmen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Organisationen, Institutionen und Initiativen der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft,
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, vor allem Hochschulen und Kammern, sowie
  • juristische und natürliche Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Hessen durchführen. In begründeten Einzelfällen erhalten Sie auch eine Förderung für Maßnahmen, die für hessische Unternehmen außerhalb Hessens durchgeführt werden.
  • Bitte beachten Sie außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.

Sie erhalten keine Förderung für

  • Projekte, die überwiegend der öffentlichen Kulturförderung und/oder Soziokultur zuzurechnen sind und sich nicht an die Erwerbswirtschaft richten,
  • Filmförderung und andere Projekte, die durch Hessen Film und Medien GmbH gefördert werden können,
  • Angebote ohne Hessenbezug,
  • überwiegend eigene unternehmerische Betätigungen,
  • überwiegend individuelle Beratungsleistungen, insbesondere in rechtlichen, steuerlichen oder planerischen Angelegenheiten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.