Wissenschaftliche Vorprojekte zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik

Wenn Sie Funktionsprinzipien aus der Grundlagenforschung aus dem Bereich der Quantentechnologien oder der Photonik erstmalig im Labor demonstrieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Funktionsprinzipien aus der Grundlagenforschung aus dem Bereich der Quantentechnologien oder der Photonik erstmalig im Labor demonstrieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihr wissenschaftliches Vorprojekt, das ein Funktionsprinzip aus der Grundlagenforschung aus dem Bereich der Quantentechnologien 2. Generation oder der Photonik erstmalig im Labor demonstriert.

Gefördert werden innovative Einzel- und Verbundvorhaben. Beispielhaft sind folgende Themenfelder möglich:

  • neuartige Methoden zur Herstellung oder Manipulation von Qubits,
  • erstmalige Demonstration der Nutzung eines physikalischen Wirkprinzips für die Nutzung als Sensor,
  • Demonstration neuer Prinzipien zum analogen, photonischen Computing,
  • neue Methoden zur deterministischen Erzeugung von Verschränkung,
  • neuartige Materialklassen und optische Schichtsysteme mit um Größenordnungen verbesserten optischen Eigenschaften,
  • innovative Konzepte aus der Optogenetik,
  • neue optische Verfahren der Bildgebung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von bis zu 3 Jahren.

  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • Inklusive der Projektpauschale erhalten Sie maximal EUR 600.000 der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten je Vorhaben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe registrieren Sie sich als Projektverantwortliche telefonisch und reichen anschließend bei dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH Ihre Projektskizze ein.

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.6. und 15.12. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen und
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr vorwettbewerbliches Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hat ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
  • Sie erhöhen im Rahmen Ihres wissenschaftliches Vorprojekts den Forschungsstand von TRL 1 bis 2 auf TRL 3 bis 4 und erarbeiten neuartige Konzepte zur Nutzbarmachung der grundlegenden Prinzipien sowie den Aufbau und die Durchführung von Laborexperimenten Ihres Konzepts.
  • An einem Verbundprojekt beteiligen sich mindestens 2 antragsberechtige Partner.
  • Sie müssen das Vorhaben in Deutschland durchführen und die Ergebnisse nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.