Gründungsstipendium SH

Wenn Sie als Absolventin und Absolvent oder Studierende oder Studierender einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung ein Unternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Absolventin und Absolvent oder Studierende oder Studierender einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung ein Unternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie durch ein Stipendium, wenn Sie als Absolventin und Absolvent oder als Mitarbeiterin und Mitarbeiter aus einer Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung ein innovatives Geschäftsmodell entwickelt haben und ein Unternehmen gründen wollen (Pre-Seed-Phase).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt, wenn Sie Ihr Studium oder Ihre Berufsausbildung bereits beendet haben, EUR 1.750,00 pro Monat. Noch studierende Mitglieder des Gründungsteams erhalten EUR 800,00 pro Monat. Sie können die Förderung für 8 Monate, im Einzelfall für bis zu 12 Monate erhalten.

Zusätzlich können Sie erhalten:

  • bis zu EUR 200,00 für Handelsregister-, Notar- und Gerichtskosten,
  • bis zu EUR 200,00 für eine individuelle steuerliche Beratung und
  • bis zu EUR 7.500 als Sachkosten oder Investitionsmittelzuschuss in Ausnahmefällen (Prototypenbau, spezielle Beratungsleistungen).

Außerdem wird Ihnen unentgeltlich ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt und Sie können Betreuungs- und Coaching-Angebote wahrnehmen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die als Einzelpersonen oder als Gründungsteam mit bis zu 3 Personen ein Unternehmen in Schleswig-Holstein gründen wollen und ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.

Studierende und Personen mit abgeschlossener qualifizierter Berufsausbildung können als Mitglied eines Gründungsteams gefördert werden, wenn mindestens eine weitere Person als Absolventin und Absolvent gefördert wird.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sollten Ihr Unternehmen im Laufe des Stipendiums gründen und bis zum Ende des Stipendiums eine Machbarkeitsstudie beziehungsweise einen Businessplan erstellen.
  • Ihre Geschäftsidee muss überzeugend und technologie- oder wissensorientiert oder nachhaltig sein und andauernde wirtschaftliche Erfolge erwarten lassen.
  • Wenn Sie zu zweit oder zu dritt gründen, muss eine strukturierte Aufgabenverteilung im Antrag erkennbar sein.
  • Pro Gründungsteam kann nur eine Person mit abgeschlossener qualifizierter Berufsausbildung gefördert werden.

Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie bereits die Gründung vollzogen oder nennenswerte Umsätze (regulär operative Geschäftstätigkeit) generiert haben.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.