Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen Investitionen tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren gewerblichen und touristischen Unternehmen sowie nichtinvestive Maßnahmen in ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.
Sie erhalten die Förderung für:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
- Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
- Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
- Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
- Bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
- Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.
- Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).
- Bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
- Bei Schulungen: bis zu 40 % in C-Fördergebieten und bis zu 35 % in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 EUR
- Bei Markteinführung innovativer Produkte: 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 400.000 EUR
- Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 EUR
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die NRW.BANK.
Wer antragsberechtigt ist
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
- Grundsätzlich gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung.
- Die zu fördernden Betriebsstätten befinden sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
- Ihr Vorhaben schafft zusätzliche Einkommensquellen und erhöht dadurch das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich.
- Sie führen Ihr Vorhaben innerhalb von 36 Monaten durch.