Wenn Sie Vorhaben im Gewässer- und Hochwasserschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.
Sie bekommen die Förderung für
- Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer,
- Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements,
- sonstige Maßnahmen im Einzelfall sowie
- Maßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt in der Regel EUR 10.000.
Sie stellen Ihren Förderantrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme auf dem vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung bei der Landesdirektion Sachsen.
Wer antragsberechtigt ist
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind
- Gemeinden,
- kommunale Zusammenschlüsse sowie
- Wasser- und Bodenverbände, die nicht wirtschaftlich tätig werden.
- Für einzelne Maßnahmen sind darüber hinaus auch
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie
- Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz
antragsberechtigt.
- Sie sichern die Gesamtfinanzierung der Maßnahme.