Förderung von Projekten zum Thema Generative Künstliche Intelligenz (KI) als Untersuchungsgegenstand der Geistes- und Sozialwissenschaften

Sie erforschen generative Künstliche Intelligenz aus Sicht der Geistes- und Sozialwissenschaften? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unterstützt Ihre wissenschaftlichen Projekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Sie erforschen generative Künstliche Intelligenz aus Sicht der Geistes- und Sozialwissenschaften? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unterstützt Ihre wissenschaftlichen Projekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Was gefördert wird

Sie erhalten finanzielle Unterstützung für geistes- und qualitativ-sozialwissenschaftliche Forschungsprojekte, die generative Künstliche Intelligenz als Untersuchungsgegenstand in den Mittelpunkt stellen. Das Förderprogramm betrifft Sie, wenn Sie an einer Hochschule, einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer gemeinnützigen Organisation in Deutschland tätig sind. Sie können eine Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben mit einer regulären Laufzeit von bis zu 3 Jahren erhalten. Wenn Sie ein Projekt mit einer deutlich kürzeren Laufzeit planen, ist dies ausdrücklich erwünscht.

Für exzellente Nachwuchsgruppen beträgt die Laufzeit der Projekte in der Regel bis zu 4 Jahre. Ihre Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt.

Wenn Sie an einer Hochschule oder einer Universitätsklinik forschen, erhalten Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 %.

Es sind 2 Förderrunden geplant. Das gesamte Budget der Fördermaßnahme beträgt rund 15 Millionen EUR (15.000.000 EUR) für beide Förderrunden.

Wer antragsberechtigt ist

Sie müssen die folgenden Kriterien erfüllen, um für eine Förderung infrage zu kommen:

  • Sie sind eine staatliche oder nichtstaatliche Universität, eine Hochschule, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder eine andere gemeinnützige öffentliche oder private Einrichtung (wie ein Verein oder eine Vereinigung) in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben befasst sich mit einer geistes- oder qualitativ-sozialwissenschaftlichen Fragestellung im Bereich der generativen Künstlichen Intelligenz (KI).
  • Bei Verbundprojekten müssen die Partner eine schriftliche Kooperationsvereinbarung abschließen und vor dem finalen Förderentscheid eine grundsätzliche Einigung nachweisen.
  • Für Nachwuchsgruppen gilt zusätzlich: Die Gruppenleitung muss promoviert sein, wobei die Promotion maximal 5 Jahre zurückliegen darf, und sie darf noch keine Professur oder sonstige leitende Funktion innehaben. Zudem muss die Gasteinrichtung schriftlich zusagen, die Arbeitgeberfunktion zu übernehmen und die notwendige Grundausstattung bereitzustellen.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten für wirtschaftliche Tätigkeiten von Einrichtungen oder für Verbundprojekte, bei denen indirekte Beihilfen an gewerbliche Unternehmen fließen. Ebenfalls ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die hauptsächlich ein quantitatives Forschungsdesign nutzen, die reine Erhebung von Trainingsdaten, die Entwicklung von KI-Modellen ohne geistes- oder sozialwissenschaftliche Fragestellung, didaktische Forschungsfragen sowie die reine Weiterentwicklung digitaler Methoden im Sinne der Digital Humanities.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:

1. Stufe (Skizzenphase):

  • Sie müssen zunächst eine schriftliche und elektronische Projektskizze vorbereiten und einreichen. Nutzen Sie hierfür bitte das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Bei Verbundprojekten muss die vorgesehene Verbundkoordination die Skizze für alle Partner einreichen.
  • Der Projektträger prüft und bewertet Ihre eingereichten Unterlagen unter Einbeziehung von externen Gutachten.
  • Sie werden anschließend schriftlich über das Auswahlergebnis informiert.

2. Stufe (Antragsphase):

  • Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie schriftlich zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
  • Sie müssen Ihren förmlichen Antrag ebenfalls elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Nach der abschließenden Prüfung Ihres Antrags durch die Bewilligungsbehörde erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.