Wenn Sie sich als private Kapitalgesellschaft an einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen beteiligen, kann das Land Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Die Förderung besteht in Form einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung.
Die Garantie wird in Höhe von 70 Prozent der Beteiligungssumme und gegebenenfalls von 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf den Ertrag der stillen Beteiligung gegeben.
Die Beteiligung beträgt mindestens EUR 50.000 und soll in der Regel einen Betrag von EUR 1 Million nicht übersteigen.
Die Garantie des Landes für eine stille/offene Beteiligung wird für eine Dauer von bis zu 10 Jahren gegeben.
Ihren Antrag reichen Sie bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein.
Wer antragsberechtigt ist
Die Übernahme von Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften und kleine oder mittlere Unternehmen gemeinsam.
- Die Unternehmen müssen aufgrund eines plausiblen Unternehmenskonzeptes mittelfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
- Die Umschuldung oder die Ablösung von bestehenden Krediten durch eine geförderte Beteiligung ist grundsätzlich ausgeschlossen.