Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Bayern)

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Kommunen und gemeinnützige Träger können hierfür Zuschüsse erhalten. Informieren Sie sich hier über das Sonderprogramm.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Kommunen und gemeinnützige Träger können hierfür Zuschüsse erhalten. Informieren Sie sich hier über das Sonderprogramm.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie finanziell bei der Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder im Grundschulalter. Über ein Sonderprogramm erhalten Sie Zuschüsse für Ihre Investitionen.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) stellt hierfür Mittel bereit. Auch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) beteiligt sich an der Förderung. Sie können die Mittel für Baumaßnahmen nutzen. Auch die notwendige Ausstattung der neuen Plätze ist förderfähig.

Ihr Vorhaben muss zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsplätze schaffen. Eine bloße Sanierung ohne Kapazitätserweiterung reicht für eine Förderung nicht aus. Rein erhaltende Maßnahmen sind von der Unterstützung ausgeschlossen. Nutzen Sie diese Förderung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den geltenden Richtlinien für kommunale oder außerschulische Maßnahmen.

Wer antragsberechtigt ist

  • Maßnahmen müssen nach Art. 10 BayFAG–Bayerisches Finanzausgleichsgesetz, BaySchFG–Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz oder den Richtlinien zur Investitionsförderung von Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. Heilpädagogischen Tagesstätten grundsätzlich förderfähig sein.
  • Maßnahmen dürfen ab dem 12.10.2021 begonnen werden und müssen spätestens bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.
  • Es besteht ein Abstimmungserfordernis und bedeutet konkret, dass Schulentwicklungs-, Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeplanung sich über ihre Planungen abstimmen müssen.
  • Bedarfsnotwendigkeit der Maßnahme muss gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz festgestellt werden.
  • Es entstehen zusätzliche Plätze oder es werden Plätze erhalten, die sonst wegfallen würden.
  • Eine Mehrfachförderung durch andere Bundesprogramme ist ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich dem Erhalt bestehender Betreuungsplätze dienen, Projekte ohne tatsächliche Kapazitätserweiterung und reiner Erhaltungs- oder Sanierungsaufwand ohne zusätzliche Plätze.

Antragsverfahren

Das Verfahren richtet sich nach den bayerischen Verwaltungsvorschriften:

  • Antragstellung: Der Förderantrag wird nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO–Bayerische Haushaltsordnung bei der zuständigen Regierung (Bezirksregierung) eingereicht.
  • Prüfung: Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag auf Förderfähigkeit nach den einschlägigen Förderregelungen (FAZR–Zuweisungsrichtlinie, BaySchFG–Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz oder entsprechende Richtlinien).
  • Bewilligung: Bei positiver Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid.
  • Verwendung: Nach Abschluss der Maßnahme wird ein Verwendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.