Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – Kaltmietfreistellung

Wenn Sie als junges Unternehmen mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten oder Betreiber eines Technologie- und Gründerzentrums oder Applikationszentrums sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als junges Unternehmen mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten oder Betreiber eines Technologie- und Gründerzentrums oder Applikationszentrums sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Der Freistaat Thüringen unterstützt junge technologieorientierte, wissensbasierte oder kreativwirtschaftliche Unternehmen in Form einer Kaltmietfreistellung für bei einem Technologie- und Gründerzentrum (TGZ)/Applikationszentrum (APZ) angemietete Räume.

Gefördert werden die auf die Kaltmiete bezogenen tatsächlich im TGZ/APZ gewährten Mietfreistellungen für die genannten jungen Unternehmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Als Träger oder Betreibergesellschaft eines Technologie- und Gründerzentrums oder Applikationszentrums können Sie einen Zuschuss von bis zu EUR 200.000 pro Jahr erhalten, wobei ein begünstigtes Unternehmen als Mieter mit maximal EUR 10.000 pro Jahr gefördert werden kann.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Stichtagen über das Online-Portal bei der Thüringer Aufbaubank ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Träger oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren oder Applikationszentren. Letztempfänger der Kaltmietfreistellung sind die genannten jungen Unternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen Ihr Projekt in Thüringen durch.
  • Sie müssen sich im Umfeld des beabsichtigten Projekts mit den Fördermöglichkeiten des Bundes und der EU vertraut machen und prüfen, ob für das beabsichtigte Projekt eine Förderung durch den Bund und die EU möglich ist.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
  • Die Freistellung einer Kaltmiete muss einem technologieorientierten, wissensbasierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen gewährt werden.
  • Das mietende Unternehmen darf nicht älter sein als 5 Jahre.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.