Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri)

Wenn Sie eine Operationelle Gruppe einrichten oder im Rahmen einer Operationellen Gruppe innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie eine Operationelle Gruppe einrichten oder im Rahmen einer Operationellen Gruppe innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen (OG) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“.

Sie erhalten die Förderung für

  • die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit Ihrer OG und
  • Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten,
    • die Land- und Forstwirtschaft, Forschung, Beratung und Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors stärker verknüpfen und
    • Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt-, tierwohl-, tiergesundheits-, arbeitsschutz- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv anstoßen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für gemeinwohlorientierte Vorhaben 100 Prozent,
  • für alle anderen Vorhaben 80 Prozent

der förderfähigen Gesamtausgaben.

Sie können die Förderung normalerweise für 3 Jahre erhalten.

Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Operationelle Gruppen (OG) als Zusammenschluss von Akteuren zur Umsetzung eines Pilotprojekts in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Bei der Operationellen Gruppe (OG) muss es sich um eine neue Formen der Zusammenarbeit oder eine bestehende Form der Zusammenarbeit mit einer neuen Tätigkeit handeln.
  • Die OG muss mindestens 2 voneinander unabhängige Akteure umfassen. Mitglieder einer OG können unter anderem sein:
    • land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen,
    • Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft,
    • Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen,
    • Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen,
    • Verbände, Vereine, landwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts,
    • sonstige Unternehmen,
    • natürliche Personen.
  • Ihr Vorhaben muss überwiegend in Sachsen durchgeführt werden.
  • Die OG muss einen einen Geschäftsplan und eine Kooperationsvereinbarung vorlegen.
  • Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.