Wenn Sie Wohnraum neu schaffen oder modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und vor allem bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedliche Zielgruppen.
Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:
- Förderung von Mietwohnraum
- Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Modernisierungsförderung
- Förderung von Wohnplätzen für Auszubildende und Studierende
- Förderung von Gruppenwohnungen
- Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
- Bindungsverlängerung für Mietwohnraum
- Bindungserwerb
Sie erhalten die Förderung als Darlehen, im Förderbreich „Bindungserwerb“ als einmaligen Festbetragszuschuss.
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von Ihrem Vorhaben in dem jeweiligen Förderbereich.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das für Sie zuständige Amt für Wohnungswesen. Weitere Informationen zu den einzelnen Förderbereichen erhalten Sie auch bei der NRW.BANK.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die das Bauvorhaben durchführen oder durchführen lassen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der zu fördernde Wohnraum muss in Nordrhein-Westfalen liegen und für den Wohnraum muss in sozialer und wohnungspolitischer Hinsicht Bedarf bestehen.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
- Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die geltenden baurechtlichen Anforderungen einhalten.
- Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche.