Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung „ FRL LIE/2023 “ Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus

Wenn Sie Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb, die die Haltungsbedingungen von Nutztieren und den Klima- und Umweltschutz verbessern.

Sie können eine Förderung erhalten für Investitionen

  • im Bereich der Nutztierhaltung,
  • zur pflanzlichen Erzeugung einschließlich des Garten- und des Weinbaus,
  • in die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten,
  • in die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie
  • in die Anlage von Agroforstsystemen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 65 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben.

Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt maximal EUR 5 Millionen für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2027 und mindestens EUR 20.000 je Vorhaben.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das Vorhaben in Sachsen durchführen.
  • Sie müssen über alle wesentlichen Produktionsfaktoren selbst verfügen sowie alle wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen.
  • Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter müssen eine ausreichende Qualifikation nachweisen.
  • Die erforderlichen bau- und umweltrechtlicher Genehmigungen müssen vorliegen.
  • Der Tierbestand in Ihrem Unternehmen muss unter 2,0 Großvieheinheiten je Hektar betragen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.