Wenn Sie in Sachsen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit.
Sie können die Föderung für folgende Vorhaben erhalten:
- Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- erneute Gründung eines Unternehmens oder erneute Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)
- Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge
- Erwerb einer tätigen Beteiligung von mehr als 25 Prozent des Gesellschaftskapitals
- Festigung eines Unternehmens
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 5.000 und höchstens EUR 30.000.
Sie können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Darlehen finanzieren.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind natürliche Personen im Rahmen einer Existenzgründung (auch Freiberuflerinnen und Freiberufler) oder Personen- und Kapitalgesellschaften als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 5 Jahre nach der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit (junge Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
- Ihre Tätigkeit muss auf Dauer und als Haupterwerb angelegt sein.
- Sie müssen die erforderlichen fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung und zum Betreiben eines Unternehmens vorweisen.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Nachfinanzierungen und Umschuldungen,
- Handelsvertreterinnen, Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte,
- Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel,
- Tankstellen,
- Fahrzeuge im Straßengüterverkehr,
- Beratungen zur Unternehmensgründung sowie
- durch die De-minimis-Verordnung ausgeschlossene Branchen.