Förderung zu innovativen Datenanalysen für Frauengesundheit und geschlechtersensible Medizin

Führen Sie ein Forschungsprojekt zu innovativen Datenanalysen für die Frauengesundheit durch? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland mit einem Zuschuss.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Führen Sie ein Forschungsprojekt zu innovativen Datenanalysen für die Frauengesundheit durch? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland mit einem Zuschuss.

Was gefördert wird

Sie arbeiten an einer staatlichen oder privaten Hochschule oder an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung? Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie in interdisziplinären Projekten zu Themen der Frauengesundheit und geschlechtersensiblen Medizin forschen. Ziel ist es, den sogenannten Gender Data Gap in der medizinischen Forschung zu verringern.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihr Vorhaben, wenn Sie bestehende Datensätze hinsichtlich der Repräsentativität von Frauen untersuchen und optimieren. Sie können zudem gefördert werden, wenn Sie Verfahren entwickeln, um Künstliche Intelligenz (KI) auf geschlechtsspezifische Verzerrungen zu prüfen.

Sie erhalten einen Zuschuss für Ihr Personal, Ihre Sachmittel und Ihre Dienstreisen. Ausgaben für Investitionen und sonstige Gegenstände sowie für die Erstellung eines Ethikvotums werden nicht gefördert. Das BMFTR übernimmt bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten.

  • Wenn Sie an einem Helmholtz-Zentrum oder der Fraunhofer-Gesellschaft forschen, können Sie die Förderung auf Kostenbasis (AZK) erhalten.
  • Als Hochschule oder Universitätsklinik erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale. Diese beträgt 20 % Ihrer projektbezogenen Ausgaben auf Ausgabenbasis (AZA, AZAP–Zuwendung auf Ausgabenbasis mit Projektpauschale oder AZV–Ausgabenbasis Zuweisung/Verwaltungsvereinbarung).

Darüber hinaus können Sie einen projektbezogenen Mehraufwand mit bis zu 20 % Ihrer Personalausgaben fördern lassen. Dieser Betrag deckt beispielsweise Gebühren für die Datennutzung, Publikationsgebühren oder Ausgaben für die Wissenschaftskommunikation ab. Die Förderung ist in der Regel auf 2 Jahre befristet. Pro Projekt werden maximal 2 Vollzeitstellen gefördert. Zusätzlich können Sie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte für bis zu 40 Stunden pro Monat einsetzen.

Wer antragsberechtigt ist

  • Sie sind eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule oder eine institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland.
  • Sie weisen Vorarbeiten in der Forschung zur Frauengesundheit, Gesundheitsdatennutzung und relevanten klinischen Disziplinen nach.
  • Sie stellen ein interdisziplinäres Projektteam aus den Datenwissenschaften und der klinischen Praxis zusammen.
  • Sie nutzen ausschließlich vorhandene Datensätze aus nationalen Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (z. B. Medizininformatik-Initiative (MII), Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) oder Nationale Kohorte (NAKO)).
  • Sie weisen die Nutzbarkeit der Daten durch eine rechtzeitige Beratung der datenliefernden Infrastruktur nach.
  • Ihr Vorhaben dient einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Verbundprojekte.
  • Projekte zur Erhebung neuer Daten oder zum Aufbau von Registern.
  • Durchführung klinischer Studien.
  • Projekte ohne direkten Bezug zur Frauengesundheit.
  • Vorhaben, bei denen die Methodenentwicklung im Fokus steht.
  • Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind.

Antragsverfahren

Sie können die Förderung in einem einstufigen Verfahren beantragen.

  • Sie reichen Ihren förmlichen Förderantrag zusammen mit einer Vorhabenbeschreibung elektronisch über das Portal ?easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Sie können den Antrag elektronisch mit dem TAN–Transaktionsnummer-Verfahren oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln.
  • Alternativ senden Sie ein rechtsverbindlich unterschriebenes Druckexemplar auf dem Postweg an den DLR Projektträger.
  • Ein externes Begutachtungsgremium bewertet die eingegangenen Anträge.
  • Nach der abschließenden Antragsprüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung Kontakt mit dem DLR Projektträger aufzunehmen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.