Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.

Was gefördert wird

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Filmpreismittel zuerkannt, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte verwenden dürfen. Die Verwendung der Mittel für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.

Wem werden die Filmpreismittel zuerkannt?

  • Bei einer Nominierung wird die komplette Prämie dem Herstellenden zuerkannt.
  • Bei einer Auszeichnung mit Gold, Silber oder Bronze stehen der Regie 10 % der jeweiligen Prämie zu.
  • Wurde der ausgezeichnete Film als innerdeutsche Gemeinschaftsproduktion hergestellt, stehen die Mittel beiden Koproduktionsfirmen zu.
  • Bei internationalen Koproduktionen stehen die Mittel ausschließlich den deutschen Herstellungsfirmen beziehungsweise den Herstellungsfirmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland zu.
  • Wurde der Film gemeinsam mit einer Hochschule realisiert, wird die Prämie ausschließlich der Produzentin oder dem Produzenten zuerkannt.

Sie müssen den Antrag für Ihr neues Vorhaben innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Prämie zuerkannt wurde, stellen.

Beispiel:
Ihr Film wurde im Mai 2024 mit dem Deutschen Filmpreis ausgezeichnet. Die Frist für die Einreichung des neuen Vorhabens endet am 31.12.2026.

Sie dürfen mit den Filmpreismitteln bis zu 4 Projekte realisieren.

Wer antragsberechtigt ist

Sie können die Fördermittelpreise erhalten, wenn

  • Ihr Projekt für den Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat,
  • der geplante Film mindestens 79 Minuten lang ist. Ein Kinderfilm muss mindesten 59 Minuten lang sein,
  • Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben,
  • Ihr Vorhaben eine deutsche kulturelle Prägung aufweist,
  • Sie einen Eigenanteil von 5 % vorweisen können und
  • Sie eine reguläre Kinoerstauswertung sicherstellen können, die an 7 aufeinanderfolgenden Tagen in Deutschland gegen Entgelt stattfindet.

Antragsverfahren

Sie müssen den Antrag für die Filmpreismittel online beim BKM stellen.

Förderung online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal (siehe weiterführende Links) auf und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist für die administrative Abwicklung der von BKM geförderten Projekte zuständig.
  • Die FFA prüft die Unterlagen und erlässt den Zuwendungsbescheid.
  • Gegebenenfalls kontaktiert Sie die FFA (siehe weiterführende Links), um zu besprechen, welche weiteren Unterlagen Sie für den Erlass eines Zuwendungsbescheides vorlegen müssen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.