Förderung von Vormundschaftsvereinen

Wenn Sie als Verein Vormundschaften für junge Menschen organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Verein Vormundschaften für junge Menschen organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Vormundschaftsverein bei der Erfüllung Ihrer nach § 54 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) übertragenen Aufgaben und bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Unterstützung von jungen Menschen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit.

Sie bekommen die Förderung für anteilige Personal- und Sachausgaben vor allem für

  • die planmäßige Bemühung um die Gewinnung ehrenamtlicher Vormünder,
  • die Einführung der ehrenamtlichen Vormünder in ihre Aufgaben,
  • die Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen Vormündern sowie
  • die Ermöglichung eines Erfahrungsaustauschs von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Vormündern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Verein maximal EUR 70.000 jährlich.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31.12. für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Vormundschaftsvereine mit Erlaubnis nach § 54 SGB VIII mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihren Einzugsbereich mit anderen Vormundschaftsvereinen und mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe abstimmen.
  • Sie müssen die Maßnahmen in Schleswig-Holstein ausführen und dürfen für Ihre Maßnahmen von keiner anderen Seite Fördermittel erhalten.
  • Ihr Personal muss fachlich qualifiziert sein.
  • Sie ermöglichen den bei Ihnen angestellten Personen eine angemessene Fort- und Weiterbildung.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.