Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)

Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsintensität, insbesondere in den innovationspolitischen Clustern, verstärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsintensität, insbesondere in den innovationspolitischen Clustern, verstärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Berlin fördert Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben

  • der industriellen Forschung,
  • der experimentellen Entwicklung,
  • des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung sowie
  • der Frühphasenfinanzierung von jungen Technologieunternehmen.

Sie erhalten die Förderung als

  • Zuschuss für Unternehmen und Forschungseinrichtungen in der Phase der industriellen Forschung,
  • Zuschuss für Forschungseinrichtungen und Nicht-KMU in der Phase der experimentellen Entwicklung oder
  • Darlehen vorrangig für KMU in den Phasen der experimentellen Entwicklung und des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Größe des Empfängers sowie der Art des Vorhabens. Sie beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Förderung durch Zuschüsse ist begrenzt auf insgesamt EUR 400.000 pro Projekt beziehungsweise Projektpartner.

Die Förderung durch Darlehen kann maximal EUR 1 Million je Projekt betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme per eAntrag bei der Investitionsbank Berlin (IBB) online ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Sozialen Ökonomie und Forschungseinrichtungen mit Sitz beziehungsweise Betriebsstätte in Berlin.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition der EU sind Sie allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Als größeres Unternehmen stellen Sie Anträge nur im Verbund mit kleinen und mittleren Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Als Forschungseinrichtung sind Sie nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen antragsberechtigt.

Verbundkonstellationen mit Partnern außerhalb Berlins sind ebenfalls möglich.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen das Vorhaben in Berlin durch.
  • Das Vorhaben muss technisch machbar sein. Es muss ein erkennbares technisches Risiko bestehen. Das Projekt muss sich am Stand der Technik orientieren beziehungsweise diesen übertreffen.
  • Die Ergebnisse müssen Sie in Berlin beziehungsweise von Berlin aus verwerten oder mindestens weit überwiegend Ihrer Berliner Betriebsstätte zugutekommen lassen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
  • Bei der Förderung kleiner und innovativer Unternehmen gemäß Absatz 2.2 der Richtlinie darf Ihre Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegen. Ihr Unternehmen darf nicht durch einen Zusammenschluss gegründet worden sein. Ihr Unternehmen darf nicht börsennotiert sein und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
  • Als größeres Unternehmen können Sie einen Antrag stellen, wenn Ihr Vorhaben Potenziale für nachhaltige Kooperationsbeziehungen mit der regionalen kleinen und mittelständischen Wirtschaft aufweist, zum Aufbau stabiler Wertschöpfungsketten beiträgt sowie Impulse für eine nachhaltige Vernetzung setzt.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.